Bau Lexikon

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- A -

Abschreibung 
Planmässige Herabsetzung des Gebäudewertes in der Buchhaltung und Kostenrechnung. Durch A.    wird der technischen,
wirtschaftlichen und modischen Altersentwertung eines Bauwerks Rechnung getragen. 
Agglomeration 
Stadt und die mit ihr verwachsenen, rechtlich selbständigen Vororte. 
Akonto 
Vorauszahlung des Mieters für Nebenkosten. 
Alleineigentum 
Ausschliessliches, ungeteiltes Eigentum einer einzelnen Person an einer Sache. 
Altersentwertung 
Zeitbedingter Wertverlust eines Gebäudes gegenüber einem gleichartigen Neubau. 
Amortisation, Tilgung 
Periodische Abtragung der Schulden.
Indirekte A., die Amortisationsbeträge werden nicht unmittelbar zur Tilgung verwendet, sondern zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Tod oder Erwerbsunfähigkeit sowie zwecks Steuerersparnis in einer Lebensversicherungspolice angelegt.
Die Schuld wird bei Auszahlung der Police getilgt. 
Anfangsmietzins 
Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages vereinbarter Mietzins. 
Anlagewert, Anlagekosten 
1) Kaufpreis der Liegenschaft (Erwerbskosten), zuzüglich der bei der Handänderung anfallenden Steuern, Gebühren, Spesen und
Provisionen.
2) Erstellungskosten (Gestehungskosten); Summe aus Bodenwert, Bauwert und Baunebenkosten. 
Annuität 
Regelmässige Zahlung in gleichbleibender Höhe, die sich aus Hypothekarzins- und Amortisationsanteil zusammensetzt. 
Assekuranzwert 
Versicherungswert. 
Attikawohnung 
Wohnung in zurückversetztem oberstem Geschoss. 
Ausbaugrad 
Prozentuales Verhältnis zwischen der vorhandenen und der rechtlich zulässigen Bruttogeschossfläche. 
Ausbesserung, kleine, kleiner Unterhalt 
Unterhaltsarbeit zur Beseitigung eines Mangels, der vom Mieter nach Ortsgebrauch auf eigene Kosten beseitigt werden muss (Art.
259 OR), z.B. der Ersatz einer defekten Kochherdplatte oder eines Rolladengurtes. 
Ausnützungsziffer (AZ) 
Verhältnis zwischen Parzellenfläche und Bruttogeschossfläche; definiert die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks.
Beispiel: Bei einer Parzellenfläche von 1000 m2 und einer Ausnützungsziffer von 0,6 darf die Bruttogeschossfläche 600 m2 nicht
überschreiten. 
Auszug, vorzeitiger 
Beendigung eines Mietverhältnisses vor Ablauf der Kündigungsfrist. Der Mieter muss ein Begehren um vorzeitige Vertragsauflösung an
den Vermieter richten. Der Vermieter muss dem Begehren entsprechen, wenn der Mieter einen zahlungsfähigen und zumutbaren
Ersatzmieter stellen kann. 

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- B -

Bauerwartungsland 
Unerschlossenes Land ausserhalb der Bauzone, das seiner Lage nach in absehbarer Zeit als Bauland in Betracht kommt. 
Baugespann 
Stangen mit Winkellatten; soll die künftige Gestalt und Ausdehnung einer projektierten Baute für jedermann erkenntlich darstellen. 
Bauherr 
Auftraggeber einer Bauinvestition; bestellt beim Unternehmer ein Bauwerk. 
Baukostenindex (BKI) 
Zahlenreihe, die teuerungsbedingte Veränderungen der Erstellungskosten von Mehrfamilienhäusern beschreibt. Indexzahlen werden von den statistischen Ämtern der Städte Bern und Zürich und der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern halbjährlich mit Stichtag 1. April und 1. Oktober sowie vom Statistischen Amt des Kantons Genf jährlich mit Stichtag 1. April veröffentlicht. 
Baukredit 
Kontokorrentkredit zur Abwicklung der während der Bauzeit anfallenden Zahlungen; ist in der Regel 1/2 Prozentpunkt höher verzinslich als eine Hypothek. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird der B. konsolidiert, d.h. in eine zinsgünstigere Hypothek umgewandelt. Viele unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten vereinfachen die Auswahl nicht unbedingt. Mit einer neutralen Finanzberatung erhalten Sie aber einen objektiven Überblick über alle für Sie entscheidenden Möglichkeiten.
Baulandanalyse 
Fachmännische Beurteilung über ein vorhandenes Baugrundstück. Mit einer Bauanalyse beschaffen Sie sich wichtige Parameter für die Kostenkalkulation Ihres Neubauprojektes. So wird auch der Erschliessungsgrad festgestellt, alle Zuleitungen mit den individuellen Anschlussgebühren, Wegrechte, Perimeterzahlungen an Quartiergemeinschaften etc. Zusätzlich wird geprüft, ob die Geologie der Parzelle zu baulichen Mehrkosten führen kann.  
                                                        Baulinie 
Definiert den Abstand, den ein Neubau gegenüber Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen zu wahren hat. 
Baumassenziffer 
Volumenziffer, Das Baureglement gibt eine maximale Baumassziffer vor, welche besagt, wie gross maximal das zu erstellende Gebäude werden darf.
Baunebenkosten 
Bestandteile des Anlagewertes, die nicht bereits im Bodenwert oder Bauwert enthalten sind; z.B. Garten- und Kanalisationsarbeiten, Architektenhonorare, während der Bauzeit anfallende Zinsen und Versicherungsprämien sowie Handänderungssteuern, Spesen und Provisionen. 
Baurecht 
1) Befugnis auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten.
2) Summe der Rechtsnormen zur Regelung der Bautätigkeit (öffentliches Baugesetz). 
Bausparen 
1) Steuerbegünstigtes Ansparen von Eigenkapital zwecks Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums, beispielsweise im Rahmen der freiwilligen, gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule).
2) Zweckgebundenes Banksparen auf einem Bausparkonto. Bei Verwendung der Spargelder für den Eigenheimerwerb gewähren die Banken einen Zinsbonus und/oder befristete Hypothekarzinsermässigungen. 
Bauwert 
1) Erstellungswert des Gebäudes gemäss den Bauabrechnungen der Handwerker und Bauunternehmer.
2) Realwertschätzung des Gebäudes; das mit den für Neuerstellungen üblichen Kubikmeterpreisen bewertete Gebäudevolumen, abzüglich der seit der Erstellung eingetretenen Altersentwertung. 
Belastungsgrenze, Pfandbelastungsgrenze (Prozentualer) Anteil des Liegenschaftswertes, der hypothekarisch belehnt werden darf. 
Belegungsdichte 
Zahl der Bewohner je besetzte Wohnung; gemäss eidg. Volkszählung 1990 gesamtschweizerisch durchschnittlich 2,4 Personen. 
Belehnungsgrenze 
(Prozentualer) Anteil des Anlagewertes, den Banken und andere Kreditgeber mittels Hypothekarkrediten zu finanzieren bereit sind. 
Betriebskosten 
Öffentliche Abgaben, Versicherungskosten, Hauswartungskosten sowie Heizungs- und Warmwasserkosten. B. fallen im Unterschied zu Unterhaltskosten regelmässig in jeder Abrechnungsperiode an und meist in nur wenig veränderlicher Höhe. 
Bewirtschaftungskosten 
Sammelbegriff für die Betriebskosten, die Unterhaltskosten, die Abschreibungen und die Risikoprämie. 
Bodenwert, Landwert 
Verkehrswert des unüberbauten Bodens. Bei überbauten Grundstücken wird der B. aus der Differenz von Bauwert- und Ertragswertschätzung ermittelt (Methode der Rückwärtsrechnung). Daneben findet auch die Lageklassenmethode Anwendung. Sie beruht auf der Beobachtung, dass Liegenschaften mit übereinstimmenden Lagemerkmalen annähernd das gleiche Verhältnis von B. und Bauwert aufweisen. Durch Zuweisung des Grundstücks zu einer Lageklasse und Schätzung des Bauwertes kann auf den B.
geschlossen werden. 
Bruttogeschossfläche (BGF) 
Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen einschliesslich der Mauer- und Wandquerschnitte, abzüglich aller nicht dem Wohnen und nicht dem Arbeiten dienenden und hierfür nicht verwendbaren Flächen. 
Bruttorendite (BR) 
Rendite einer Liegenschaft. 
Bruttowohnfläche 
Fläche sämtlicher innerhalb einer Wohnung liegender Wohnräume, Nebenräume, Gänge und Treppen; nicht aber ausserhalb liegende Flächen, wie Treppenhäuser, Terrassen und offene Balkone sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume. 
Buchwert 
Der um den Betrag der periodischen Abschreibungen herabgesetzte Anlagewert (Anschaffungswert); Wert der Liegenschaft in der Bilanz. 





- C -

(kein Eintrag) 





- D -

Depot, Kaution, Sicherheitsleistung 
Vom Mieter hinterlegter Betrag in Geld. Das D. darf drei Monatsmietzinse nicht übersteigen und muss zum üblichen Zinsfuss für Spareinlagen verzinst werden (Art. 257e OR). 
Dienstbarkeit, Servitut 
Im Grundbuch vorgemerkte Belastung eines Grundstücks zugunsten einer Person (Wohnrecht, Nutzniessung) oder zugunsten eines anderen Grundstücks (z.B. Wegrecht). Die im Grundbuch eingetragenen "Dienstbarkeiten" können sowohl ein Recht (mit "R" bezeichnet) wie auch eine Last (mit "L" bezeichnet), darstellen.
Duplex-Wohnung, Maisonette-Wohnung 
Wohnung auf zwei Stockwerken. 





- E -

Eigenkapital (EK), risikotragendes Kapital 
Differenz zwischen Liegenschaftswert (Verkehrswert oder Anlagewert) und Fremdkapital. Nach der Standartfinanzierung einer Bank sollte das EK mindestens 20% der Anlagekosten betragen. Zusammen mit der 1. Hypothek (65%) und der 2. Hypothek (15) sind dann die gesamten Anlagekosten (100%) zusammen.
Eigenmietwert 
Steueramtlich festgesetzter Mietwert einer vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnung; Teil der Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. 
Eigentum 
Umfassendes Nutzungs- und Verfügungsrecht über eine Sache. "Wer Eigentümer einer Sache ist, kann in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben verfügen. Er hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszuverlangen und jede ungerechtfertigte Einwirkung abzuwehren" (Art. 641 ZGB) . Das Eigentum an einem Grundstück beinhaltet insbesondere das Recht, es zu bebauen, es zu verkaufen, anderen Rechte daran einzuräumen, es zu vermieten, zu verpachten und zu vererben. 
Ersatzmieter 
Tritt anstelle des bisherigen Mieters in ein bestehendes Mietverhältnis ein. Will der bisherige Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden, muss er ein Begehren um vorzeitige Vertragsauflösung an den Vermieter richten. Der Vermieter hat dem Begehren zu entsprechen, wenn der Mieter einen zahlungsfähigen und zumutbaren Ersatzmieter stellen kann. 
Erschliessung 
Schaffung der Infrastruktur für die Überbauung eines Grundstücks
Fein-E., Anschluss der einzelnen Grundstücke an die Hauptstränge der Erschliessungsanlagen.
Grob-E., Versorgung eines zu überbauenden Gebiets mit den Hauptsträngen der Erschliessungsanlagen, namentlich Wasser-, Energieversorgungs- und Abwasserleitungen sowie mit Strassen und Wegen. Eine Parzelle gilt grundsätzlich als erschlossen, wenn mindestens auf der übernächsten Parzelle diese Anschlüsse vorzufinden sind.
Ertragswert 
Liegenschaftsschätzung auf der Basis der Mieterträge. Ertragswertmethode: Der E. wird durch Division des jährlichen Mietertrages (oder des Mietwertes) mit einem angemessenen Kapitalisierungszinsfuss berechnet. Der Kapitalisierungszinsfuss liegt bei Mehrfamilienhäusern je nach Art und Alter des Gebäudes 2-3 Prozentpunkte über dem aktuellen Zinsfuss für 1. Hypotheken.

Barwertmethode: Der E. wird durch Aufsummierung aller auf den Zeitpunkt der Schätzung abgezinsten künftigen Nettomieterträge einer Liegenschaft bestimmt. 

Etage 
Stockwerk. 





- F -

Fahrnis, Fahrhabe, Mobilie 
Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist und seine räumliche Lage beliebig verändern kann. 
Feinerschliessung siehe Erschliessung

Festzinshypothek 
Hypothekarkredit mit fixem Zinssatz und fester Laufzeit von in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren. Der Kreditnehmer sichert sich gegen das Risiko von Zinserhöhungen ab, kann dafür aber auch nicht von allfälligen Zinssenkungen profitieren. 
Formular, kantonal genehmigtes, amtliches 
Der Vermieter muss dem Mieter Mietzinserhöhungen und Begehren um andere Vertragsänderungen sowie Kündigungen auf einem vom Kanton genehmigten (amtlichen) Formular mitteilen, andernfalls sind die Mitteilungen nichtig. 
Fremdkapital (FK) 
Schulden; Verbindlichkeiten des Eigentümers gegenüber Banken und anderen Gläubigern in Form von Hypothekarkrediten und Darlehen. 





- G -

Generalunternehmer (GU) 
Bauunternehmer; übernimmt als alleiniger Vertragspartner des Bauherrn die Gesamtverantwortung für die Ausführung von Bauten. Er garantiert Qualität, Termin und Preis. 
Gesamteigentum 
"Haben mehrere Personen, die durch Gesetzesvorschrift oder Vertrag zu einer Gemeinschaft verbunden sind, eine Sache kraft ihrer Gemeinschaft zu Eigentum, so sind sie Gesamteigentümer, und es geht das Recht eines jeden auf die ganze Sache" (Art. 652 ZGB). 
Geschoss 
Horizontaler Gebäudeabschnitt; auf der gleichen Ebene angeordnete Räume eines Bauwerks.
Erd-G., Parterre.
Voll-G., erstreckt sich über die gesamte Gebäudegrundfläche. 
Gewinn 
Saldo aus Ertrag und Aufwand. Ein negativer Saldo entspricht einem Verlust. Der G. stellt die Belohnung für eingegangene unternehmerische Risiken dar. Die Aussicht auf G. ist die zentrale Triebfeder wirtschaftlichen Handelns. 
Groberschliessung 
siehe Erschliessung. 
Grundbuch 
Amtliches Verzeichnis der an Grundstücken bestehenden Rechte und Pflichten. "Das G. besteht aus dem Hauptbuch und den das Hauptbuch ergänzenden Plänen, Liegenschaftsverzeichnissen, Belegen und Liegenschaftsbeschreibungen und dem Tagebuche" (Art.942 ZGB). 
Grundeigentum 
Eigentum an Grundstücken. 
Grundpfandrecht 
Sammelbegriff für Grundpfandverschreibungen (Hypotheken), Schuldbriefe und Gülten. Die Bank sichert sich mit einem Eintrag im Grundbuch, dass das Haus nur nach der Rückzahlung einer allfälligen Hypothek veräussert werden kann. Die Löschung dieses Rechtes wird erst vorgenommen, wenn die Bank (Hypothekargeberin) die Rückzahlung des Hypothekardarlehens bestätigt.
Grundpfandverschreibung
Handänderung einer Liegenschaft mit Eröffnung einr Hypothek. 
Grundstück 
Festbegrenzter Teil der Bodenfläche, mit oder ohne Bauten. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch zählt neben den Liegenschaften auch Miteigentumsanteile (einschliesslich Stockwerkeigentum), Bergwerke oder selbständige und dauernde Rechte (z.B. das Baurecht) zu den Grundstücken (Art. 943 ZGB). 
Grundstückgewinnsteuer 
Kantons- und/oder Gemeindesteuer auf der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten von Grundstücken. Verkaufsaufwendungen können in einem gewissen Umfang auch vom Verkaufserlös in Abzug gebracht werden.
Gült 
Grundpfandrecht; verkehrsfähige Forderung, für die nur das Grundstück haftet. 
Güterschatzung 
Steuerwert. 





- H -

Handänderungssteuer, -gebühr 
Abgabe für die Vornahme der Rechtshandlung, durch welche Eigentum an Grundstücken übertragen wird; hat sich geschichtlich aus der Notariatsgebühr und Grundbuchtaxe entwickelt; wird teils vom Kanton, teils von den Gemeinden erhoben. Üblicherweise werden diese von Verkäufer und Käufer je zur Hälfte bezahlt.
Heimfall 
Am Ende der Baurechtsdauer geht das Eigentum an einem im Baurecht errichteten Bauwerk auf den Grundeigentümer über. Der Grundeigentümer hat dem Bauberechtigten eine angemessene Entschädigung (Heimfallentschädigung) zu leisten. 
Heizgradtage (HGT), Heizgradtagzahl 
Temperaturkennzahl, die Rückschlüsse auf klimabedingte Veränderungen des Heizenergieverbrauchs gestattet; dient der Kontrolle des Heizungsbetriebs. Die H. werden monatlich von der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt (SMA) gemäss SIA-Norm 381/3
berechnet. 
Hypothek, Grundpfandverschreibung 
1) Im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht auf einem Grundstück, das den Gläubigern zur Sicherung ihrer Forderungen gegenüber dem Grundeigentümer dient.
2) Grundpfandkredit; grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen.
Hypothek, variable, konventionelle, weitverbreiteter Grundpfandkredit mit variablem Zinssatz und mit kurzer, meist sechsmonatiger Kündigungsfrist. Aufgrund der kurzen Kündigungsfrist kann der Hypothekarzinssatz rasch an veränderte Kapitalmarktbedingungen angepasst werden. H. können in mehreren Rängen begründet werden, die sich hinsichtlich Verzinsung und Art der Amortisation unterscheiden.
1. Hypothek, macht ungefähr zwei Drittel des Anlagewerts der Liegenschaft aus, ist in der Regel nicht amortisationspflichtig.
2. Hypothek, ist meist innert 15 bis 25 Jahren zu tilgen und ist in der Regel 1/2 bis 1 Prozentpunkt höher verzinslich als die 1. Hypothek. 





- I -

Immobilie 
Liegenschaft. 
Immobilienfonds 
Gemeinschaftliche Kapitalanlage in Liegenschaften, die von einer Fondsleitung nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird. 
Indexklausel 
Vertragliche Vereinbarung, wonach die Anpassung des Mietzinses an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen einem Index folgt. Indexklauseln sind nur gültig, wenn der Mietvertrag für mindestens fünf Jahre abgeschlossen wird und als Index der Landesindex der Konsumentenpreise vorgesehen wird (Art. 269b OR). Die Mietzinserhöhung darf die Zunahme des Landesindexes
der Konsumentenpreise nicht übersteigen (Art. 17 VMWG). 
Instandhaltung, Wartung 
Periodisch durchgeführte Kontrolle, Pflege, vorsorglicher Ersatz von Gebäudeteilen und Teilen der Haustechnik. 
Instandstellung, Instandsetzung 
Renovation. 
Institutionelle Anleger 
Grossinvestoren mit regelmässigem Anlagebedarf; im Immobiliensektor vor allem Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgestiftungen und Anlagefonds. 
Investition, werterhaltende, Unterhalt 
Massnahmen am Gebäude und seiner Ausstattung, die der Erhaltung des zum vorausgesetzten Gebrauch geeigneten Zustandes derMietsache dienen. 
Investition, wertvermehrende, Modernisierung 
Verbesserungen an der Mietsache durch neue, bisher nicht vorhandene Einrichtungen; Massnahmen am Gebäude und seiner Ausstattung, die über die Erhaltung des zum vorausgesetzten Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache hinausgehen. 





- J -

(kein Eintrag) 





- K -

Kapital, risikotragendes 
Eigenkapital. 
Kapitalisierungsfaktor 
Kehrwert des Kapitalisierungszinsfusses.



Kapitalisierungszinsfuss 
Zinssatz, mit dem der Jahresmietertrag aufgezinst (kapitalisiert) wird, um den Ertragswert zu schätzen. 
Kapitalkosten Hypothekar- und Darlehenszinsen für das in einer Immobilie investierte Fremdkapital sowie kalkulatorische Zinsen für das vom Eigentümer eingebrachte Eigenkapital. 
Kataster 
1) Grundstückverzeichnis.
Katasterplan, Grundbuchplan, vom Grundbuchgeometer nachgeführte Karte, auf der die Parzellen, Gebäude, Strassen usw. verzeichnet sind.
2) Steuerregister.
Katasterschatzung, Katasterwert, steueramtliche Grundstückschätzung (Kantone Luzern, Solothurn, Basel-Landschaft). 
Kaufkraftsicherung 
Teuerung auf dem risikotragenden Kapital. 
Kaufsrecht, Kaufoption Recht, aber nicht Pflicht, ein Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt zu den im voraus festgelegten Konditionen, namentlich dem abgemachten Kaufpreis, zu erwerben. 
Kaution 
Depot. 
Konsolidierung 
Umwandlung eines Baukredits in eine Hypothek. 
Konsortium 
Arbeitsgemeinschaft von Unternehmern, die sich im gleichen Werkvertrag zur Ausführung von Bauarbeiten verpflichten. 
Konsumentenpreisindex 
Landesindex der Konsumentenpreise. 
Kostenmiete 
Ordnungspolitisches Prinzip, wonach der Mietpreis den Rahmen der kostendeckenden Brutto-Rendite nicht überschreiten darf und Mietzinserhöhungen mit entsprechenden Kostensteigerungen begründet werden müssen. 
Kündigung 
Mitteilung über die Auflösung eines Vertragsverhältnisses. Bei Mietverhältnissen mit unbestimmter Dauer ist die K. nur auf einen ortsüblichen K.-Termin hin zulässig, falls der Mietvertrag keine andere Regelung vorsieht (Ausnahme: Auszug, vorzeitiger). 





- L -

Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) 
Die Zahlenreihe widerspiegelt die Preisentwicklung der für die privaten Haushalte bedeutsamen Waren und Dienstleistungen. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) monatlich veröffentlichte Indexzahl gibt Aufschluss darüber, in welchem Umfang die Lebenshaltung infolge von Preisveränderungen, aber unbeeinflusst durch Änderungen im Konsumverhalten oder durch Veränderungen
der Güterqualitäten teurer oder billiger geworden ist. 
Landwert 
Bodenwert. 
Leerwohnungsziffer 
Prozentuales Verhältnis der Leerwohnungen zum Gesamtwohnungsbestand. Als leerstehende Wohnungen gelten alle bewohnbaren, unbesetzten Wohnungen und Einfamilienhäuser, die zu dauernder Vermietung oder zum Kauf angeboten werden. Die Zahl der Leerwohnungen wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) jährlich mit Stichtag 1. Juni ermittelt. 
Lex Friedrich, Furgler, von Moos 
Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Das Gesetz regelt, inwieweit Personen mit Wohnsitz im Ausland Grundstücke in der Schweiz erwerben dürfen. 
Liegenschaft 
Bebaute oder unbebaute Bodenparzelle (Grundstück). 
Liegenschaftsaufwand 
Gemäss handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Bestimmungen erfasster Wert der im Rahmen der Nutzung einer Immobilie verbrauchten Güter und Dienstleistungen. Zum L. zählen der Fremdkapitalzins, der Betriebsaufwand, der Unterhaltsaufwand und die Abschreibungen. Vertraglich ausgeschiedene Nebenkosten und kalkulatorische Liegenschaftskosten stellen keinen L. dar. 
Liegenschaftskosten 
Wert aller in einer Abrechnungsperiode für die Bereitstellung von Wohn- und Geschäftsraum verbrauchten Güter und Dienstleistungen, einschliesslich der auf dem Grundstück lastenden Objektsteuern (Liegenschaftssteuern). Kalkulatorische L. sind Kosten, die keine Entsprechung beim Liegenschaftsaufwand finden. Es handelt sich um die Eigenkapitalzinsen, den Unternehmerlohn und die Risikoprämie. Diese Kosten müssen aus dem Gewinn gemäss buchhalterischer Erfolgsrechnung gedeckt werden. 
Liegenschaftssteuer, Grundsteuer 
Wird in 14 Kantonen zusätzlich zur Vermögens- bzw. Kapitalsteuer auf dem Grundeigentum erhoben. 
Liquidationswert, Liquidationserlös Verkehrswert einer Liegenschaft anlässlich einer Zwangsverwertung oder eines Notverkaufs. 





- M -

Maisonette-Wohnung, Duplex-Wohnung 
Wohnung auf zwei Stockwerken. 
Marktmiete 
Ordnungspolitisches Prinzip, wonach die Mietpreisbildung im freien Wechselspiel von Angebot und Nachfrage am Wohnungsmarkt erfolgt. 
Miete 
Zeitweise Überlassung einer Sache gegen die Entrichtung eines Mietpreises. Die gesetzlichen Bestimmungen über die M. sind im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 253 ff. OR) und in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) geregelt. 
Mietertrag 
Aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen ermittelter Wert der mit der Vermietung erbrachten Leistung. Der M. (=Bruttomietertrag) entspricht dem vertraglich vereinbarten Mietpreis abzüglich Nebenkosten, geschmälert um Zahlungsausfälle infolge Illiquidität oder mangelnder Zahlungsbereitschaft des Mieters.
Netto-M., wird aus dem Mietertrag abzüglich der Fremdkapitalzinsen, des Betriebsaufwandes, des Unterhaltsaufwandes, jedoch ohne Abzug der Abschreibungen, der Eigenkapitalzinsen, des Unternehmerlohns und der Risikoprämie berechnet. 
Mietpreis, Mietzins 
Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Überlassung der Mietsache schuldet.
Brutto-M., Mietpreis einschliesslich allfälliger, gesondert berechneter Nebenkosten.
Netto-M., Mietpreis abzüglich Nebenkosten. Orts- oder quartierüblicher M., Vergleichsmiete, anhand einer Auswahl von Wohnungen oder Geschäftsräumen, die einander hinsichtlich Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode entsprechen, ermittelter Mietpreis. 
Mietpreisindex 
Zahlenreihe, die Veränderungen der Wohnungsmietpreise beschreibt. Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) quartalsweise berechnete Index der Wohnungsmiete geht als Teilindex in die Berechnung des Landesindexes der Konsumentenpreise ein. 
Mietpreiskataster 
Verzeichnis der orts- oder quartierüblichen Mietpreise. 
Mietvertrag, paritätischer 
Zwischen Vermieter- und Mieterverbänden ausgehandelter und gemeinschaftlich herausgegebener Mustervertrag. Ist grundsätzlich an keine Form gebunden, ist auch mündlich gültig. 
Mietwert 
Summe der auf Dauer erzielbaren Mieterträge eines Jahres. Der M. weicht vom aktuellen Jahresmietertrag ab, sofern bei der Neuvermietung am Wohnungsmarkt ein auf Dauer höherer Mietpreis erzielt werden könnte. 
Mietzins 
Mietpreis. 
Minimalsteuer 
Wird in einigen Kantonen auf dem Grundeigentum erhoben, sofern die ordentlichen Einkommens- oder Kapitalsteuern einen Mindestbetrag unterschreiten. 
Miteigentum 
"Haben mehrere Personen eine Sache nach Bruchteilen und ohne äusserliche Abteilung in ihrem Eigentum, so sind sie Miteigentümer" (Art. 646 ZGB). 
Mobilie 
Fahrnis, Fahrhabe. 
Modernisierung 
Investition, wertvermehrende. 





- N -

Nebenkosten (NK) 
Sind für vertraglich vereinbarte Leistungen des Vermieters zu entrichten, die nicht bereits im Mietzins inbegriffen sind; z.B. die Kosten für Heizung, Warmwasser, Treppenhausreinigung, Hausbetreuung, Allgemeinstrom, Wasser/Abwasser, Serviceabonnement für
Waschautomaten und Tumbler, Kehrichtabfuhr, Gartenunterhalt, Gebäudeversicherung und Verwaltung. N. werden vom Mieter für eine Abrechnungsperiode durch Pauschalbeträge abgegolten oder durch Akontozahlungen vorgeschossen. Die N. müssen den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen (Art. 257b OR). Bei der Pauschalierung muss der Vermieter auf Durchschnittswerte dreier Jahre abstellen (Art. 4 VMWG). 
Nettorendite (NR) 
Rendite. 
Neuwert 
Versicherungswert; Betrag, der für die Erstellung eines neuwertigen Gebäudes gleicher Art, gleicher Grösse und gleichen Ausbaus erforderlich ist. Der N. wird regelmässig der Bauteuerung angepasst. Die Altersentwertung des Gebäudes findet keine Berücksichtigung. 

Niveauland 
Spezialisierte Gesellschaft für alle Belange im Landverkauf. Unterstützt Baulandbesitzer und Erbengemeinschaften mit der Teilung und Verkauf von Grundstücken. Berät und plant Erschliessungen. Hat sich auf ein marktorientiertes Verkaufssystem spezialisiert. Arbeitet mit vielen anderen Agenturen zusammen. 


Nutzniessung, Niessbrauch 
Gibt dem Berechtigten den vollen Genuss an einem fremden Vermögenswert. 





- O -

Orts- oder Quartierüblichkeit, Orts- und Quartierüblichkeit 
Mietpreis, Mietzins, orts- oder quartierüblicher. 





- P -

Pacht 
Zeitweise Überlassung einer nutzbaren Sache (z.B. landwirtschaftliches Grundstück, Hotel, Betrieb) oder eines nutzbaren Rechts (z.B. Fischereirecht) zum Gebrauch und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse gegen Entrichtung eines Pachtzinses. Die gesetzlichen Bestimmungen über die P. sind im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 275 ff. OR) und in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) geregelt. 
Pachtzins 
Entgelt für die Pacht. 
Parterre, Erdgeschoss 
Zu ebener Erde gelegener Gebäudeabschnitt Hoch-P., eine halbe Treppe über dem Erdboden gelegenes Geschoss. 
Perimeterbeitrag 
Rückvergütung von Erschliessungskosten an das Gemeinwesen. Achtung: Es gibt Baulandparzellen, die als vollerschlossen verkauft werden, bei der Erstellung von Bauten wird dann erst ein Perimeterbeitrag erhoben (von Gemeinde oder privaten Vorfinanzierer) Mit Perimeterbeiträgen beteiligt sich  der Grundstückbesitzer an gemeinsam erstellten Anlagen, meist Erschliessungen die dann vielleicht erst beim Bebauuen des Grundstückes fällig werden.
Pfandbelastungsgrenze 
Belastungsgrenze. 
Promotor 
Initiant einer Bauinvestition, ohne Absicht, die Immobilie auf Dauer im Eigentum zu halten. 





- Q -

(kein Eintrag) 





- R -

Rahmenmietvertrag 
Zwischen Vermieter- und Mieterverbänden ausgehandelter und vom Bund allgemeinverbindlich erklärter Mietvertrag. 
Rang 
Bestimmt die Reihenfolge, in der die Pfandgläubiger im Falle der Pfandverwertung aus dem Liquidationserlös befriedigt werden. 
Realwert, Sachwert, Substanzwert 
Anlagewert abzüglich der seit der Erstellung bzw. dem Kauf eingetretenen Altersentwertung des Gebäudes. Die seit dem Kauf oder der Erstellung eingetretene Bauteuerung sowie Wertänderungen des Bodens werden in die Schätzung einbezogen. Der R. entspricht dem Wiedererstellungswert der Liegenschaft in dem qualitativen Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Schätzung befindet. 
Rendite 
Verhältnis von periodischem Ertrag zu investiertem Kapital; Rentabilitätskennziffer.
Brutto-R. (BR), prozentuales Verhältnis von jährlichem Mietertrag zum Anlagewert.
Kostendeckende Brutto-R. (KBR), wird berechnet, indem statt des jährlichen Mietertrags der jährliche kostendeckende Mietpreis gemäss Liegenschaftskostenrechnung in obige Formel eingesetzt wird. Bei Einfamilienhäusern liegt die kostendeckende Brutto-R. erfahrungsgemäss um 1-2 Prozentpunkte, bei Mehrfamilienhäusern um 2-3 Prozentpunkte über dem aktuellen Zinssatz für 1. Hypotheken.
Netto-R. (NR), prozentuales Verhältnis von jährlichem Nettomietertrag zum Eigenkapital.



Renovation, Instandsetzung, Instandstellung 
Massnahmen zur Behebung von Mängeln, die durch Abnutzung oder Witterungseinflüsse entstanden sind; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines Gebäudes oder von Teilen davon. 
Risikoprämie 
Bestandteil des Mietpreises, der zur Deckung von Verlusten aus Wohnungsleerständen und Mietzinsausfällen dient. 
Rückkaufsrecht 
Recht des Verkäufers, eine Liegenschaft zu den im voraus festgelegten Bedingungen zurückzukaufen. 





- S -

Sachwert 
Realwert. 
Sanierung 
1) Umfassender Umbau und Modernisierung einer Liegenschaft zwecks Wiederherstellung der Rentabilität.
2) Beseitigung der durch unterlassenen Unterhalt eingetretenen übermässigen Altersentwertung.
3) Abriss und anschliessender Wiederaufbau eines Gebäudes, eines Häuserblocks, eines Quartiers. 
Schlichtungsbehörde, Schlichtungsstelle Aus Vertretern der Vermieter und Mieter paritätisch zusammengesetztes Gremium, das bei Mietstreitigkeiten eine Einigung
zwischen den Parteien anstrebt. 
Schuldbrief 
Grundpfandrecht; verkehrsfähige Forderung, für die das Grundstück und der Schuldner mit seinem persönlichen Vermögen haften. 
Servitut 
Dienstbarkeit. 
Sicherheitsleistung 
Depot. 
Sperrfrist 
Zeitlich begrenztes Veräusserungsverbot für Grundstücke. 
Staffelmiete 
Vertragliche Vereinbarung, wonach sich der Mietpreis periodisch um einen frankenmässig festgelegten Betrag erhöht. Der Mietvertrag muss für mindestens drei Jahre abgeschlossen werden (Art. 269c OR). 
Steuerwert, Katasterwert, Güterschatzung, amtlicher Wert Liegenschaftsschätzung gemäss kantonalem Steuergesetz. Die Schätzung dient als Bemessungsgrundlage für die Vermögenssteuer,die Liegenschaftssteuer, die Minimalsteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer oder - über die Berechnung des Eigenmietwerts für die Einkommenssteuer. 
Stockwerk, Etage 
1) Synonym für Geschoss.
2) Eines der über dem Parterre gelegenen Geschosse. 
Stockwerkeigentum (StWE) 
Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschlieslich zu benutzen und innen auszubauen (Art. 712a ZGB). 1965 eingeführte Sonderform des Miteigentums. 
Submission 
Öffentliche Ausschreibung zwecks Vergabe von Bauarbeiten an denjenigen, der das günstigste Angebot abgibt. 
Substanzwert 
Realwert. 





- T -

Teuerung auf dem risikotragenden Kapital, Kaufkraftsicherung 
Schutz des in einer Liegenschaft investierten Eigenkapitals vor der Geldentwertung . Gemäss Mietrecht sind Mietzinserhöhungen inder Regel nicht missbräuchlich, wenn sie lediglich die Teuerung auf dem risikotragenden Kapital ausgleichen (Art. 269a lit. e OR).Eine mit dem Teuerungsausgleich begründete Mietzinserhöhung darf 40% des seit der letzten Mietzinsanpassung zu verzeichnenden
Anstiegs des Landesindexes der Konsumentenpreise nicht übersteigen (Art. 16 VMWG). 
Tilgung 
Amortisation. Rückzahlung der Hypothek. Die Bank verlangt als erstes die Rückzahlung der 2. Hypothek. die 1. Hypothek muss in den meisten Fällen nicht zurückbezahlt werden.
Totalunternehmer (TU) 
Bauunternehmer; übernimmt als alleiniger Vertragspartner des Bauherrn die Gesamtverantwortung für die Planung und Ausführung von Bauten; garantiert Qualität, Termin und Preis. Der T. übernimmt im Gegensatz zum Generalunternehmer auch die Aufgabe des Architekten. 





- U -

Überbauungsziffer 
Verhältnis zwischen der Gebäudegrundfläche und der Grundstücksfläche; definiert die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks. 
Überholungen, umfassende Massnahmen am Gebäude, die neben wertvermehrenden reglmässig auch umfangreiche werterhaltende Investitionen beinhalten. Eine umfassende Ü. liegt vor, wenn mehrere Teile der Gebäudehülle oder des Gebäudeinneren gleichzeitig erneuert werden.
Gemäss Mietrecht dürfen 50 bis 70% der Kosten auf die Mietpreise überwälzt werden (Art. 14 VMWG). 
Umbau 
In aller Regel bewilligungspflichtige bauliche Veränderung, durch die eine neue Raumaufteilung oder anders nutzbare Räume geschaffen werden. 
Umsatzmiete 
Bemessung der in Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf des Mieters. 
Unterhalt 
Aufrechterhaltung des zum vorausgesetzten Gebrauch geeigneten Zustands einer Liegenschaft.
Kleiner U., Ausbesserung, kleine Unterhaltskosten 
Fallen bei der Beseitigung der durch Abnutzung und Witterungseinwirkung hervorgerufenen baulichen Mängel an. U. entstehen im Unterschied zu Betriebskosten mehrheitlich unregelmässig und meist in stark schwankender Höhe. 
Untermiete 
Weitervermietung einer Wohnung oder von Teilen davon durch den Mieter an einen Dritten. 





- V -

Verbesserung, wertvermehrende 
Investition, wertvermehrende. 
Vergleichsmiete 
Mietpreis, orts- oder quartierüblicher. 
Verkehrswert, Kaufpreis/Verkaufspreis 
Preis, der für eine Liegenschaft tatsächlich erzielt wurde oder unter normalen Verhältnissen voraussichtlich hätte erzielt werden können. In der Praxis der Liegenschaftsschätzung wird der V. überbauter Grundstücke aus den unabhängig voneinander errechneten Grössen Realwert und Ertragswert bestimmt. Bei Einfamilienhäusern wird dem Realwert, bei Mehrfamilienhäusern dem Ertragswert
mehr Gewicht beigemessen. Versicherungswert, Assekuranzwert Gebäudeschätzung zwecks Bestimmung der Feuerversicherungsprämien und der Versicherungssumme im Schadenfall. Der Wert des
Bodens wird nicht in den Versicherungswert einbezogen, da der Baugrund im Brand- oder Elementarschadenfall nicht untergeht. Die meisten öffentlich-rechtlichen Feuerversicherungsanstalten decken heute den Neuwert des Gebäudes. Nur selten werden Gebäude zum Zeitwert versichert. 
Volumenziffer, Baumassenziffer Verhältnis zwischen dem oberirdischen Gebäudevolumen und der Grundstücksfläche; definiert die maximal zulässige Überbauung
eines Grundstücks. 
Vorkaufsrecht 
Recht, bei einem allfälligen späteren Verkauf statt eines Dritten in den Kaufvertrag einzutreten.
Gesetzliches V., steht dem Vorkaufsberechtigten von Gesetzes wegen zu.
Limitiertes V., ist mit einem zum voraus fest bestimmten Kaufpreis ausgestattet. Sollte immer im Grundbuch eingetragen werden.





- W -

Wert, amtlicher 
Steuerwert. 
Wohndichte 
Zahl der Bewohner pro Wohnraum; gemäss eidg. Volkszählung 1980 gesamtschweizerisch 0,70 Personen. 
Wohneigentümerquote, Wohneigentumsquote Anteil der Haushalte, die Eigentümer ihrer Erstwohnung (Eigenheim, Eigentumswohnung) sind; gemäss eidg. Volkszählung 1990 gesamtschweizerisch 31,3%. Erweiterte W., umfasst auch jene Haushalte, die nicht Eigentümer ihrer Erstwohnung sind, aber über Eigentum an Wohnungen (Zweit- und Ferienwohnungen, Mietwohnungen) verfügen; gemäss Mikrozensus 1986 gesamtschweizerisch rund 34%. 
Wohneigentumsförderung 
Massnahmen zwecks breiterer Streuung des selbstgenutzten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums. Das Postulat der W. ist in den Artikeln 34sexies und 34quater der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) verankert. Der Bund erleichtert den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum u.a. durch Massnahmen im Rahmen des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG). 
Wohnrecht 
Befugnis, in einem Gebäude oder Teilen desselben zu wohnen. Ein im Grundbuch vorgemerktes W. bleibt bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen, ist jedoch nicht auf andere Personen übertragbar. 
Wohnung 
Räume (auch einzelner Raum), die für die dauernde Unterkunft von Personen geeignet und bestimmt sind. 





- X -

(kein Eintrag) 





- Y -

(kein Eintrag) 





- Z -

Zeitwert, Versicherungswert 
Neuwert abzüglich Wertminderungen, die infolge Alters, Abnutzung oder mangelnden Unterhalts eingetreten sind. 
Zins 
Preis für die leihweise Überlassung von Kapital.
Mietzins, Entgelt für die (vorübergehende) Überlassung einer Mietsache zum Gebrauch. Synonym Mietpreis. Der Mietzins für Wohnungen wird üblicherweise als frankenmässig bezeichneter Betrag pro Monat und nicht als Zinssatz ausgewiesen. Beispiel: Der Mietzins beträgt Fr. 1400.- monatlich. Der Mietzins für Geschäftsräume wird üblicherweise in Franken pro Quadratmeter und Jahr ausgewiesen. 
Zinssatz, Zinsfuss 
Preis für die leihweise Überlassung von Kapital, ausgedrückt als Quote des Kapitals (meist in Prozent) pro rata temporis (meist pro Jahr). Beispiel: Der Zinssatz beträgt 5% pro Jahr. 
Zinsstufenhypothek 
Hypothekarkreditmodell, bei dem anfängliche Zinsermässigungen gegenüber dem Satz für variable Hypotheken in späteren Jahren durch entsprechende Erhöhungen ausgeglichen werden; mildert die finanzielle Anfangsbelastung unmittelbar nach dem Erwerb. 

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