Bau Lexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
- A
-
Abschreibung
Planmässige Herabsetzung des Gebäudewertes in der Buchhaltung und Kostenrechnung.
Durch A. wird der technischen,
wirtschaftlichen und modischen Altersentwertung eines Bauwerks Rechnung getragen.
Agglomeration
Stadt und die mit ihr verwachsenen, rechtlich selbständigen Vororte.
Akonto
Vorauszahlung des Mieters für Nebenkosten.
Alleineigentum
Ausschliessliches, ungeteiltes Eigentum einer einzelnen Person an einer Sache.
Altersentwertung
Zeitbedingter Wertverlust eines Gebäudes gegenüber einem gleichartigen Neubau.
Amortisation, Tilgung
Periodische Abtragung der Schulden.
Indirekte A., die Amortisationsbeträge werden nicht unmittelbar zur Tilgung
verwendet, sondern zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Tod oder
Erwerbsunfähigkeit sowie zwecks Steuerersparnis in einer Lebensversicherungspolice
angelegt.
Die Schuld wird bei Auszahlung der Police getilgt.
Anfangsmietzins
Beim Abschluss eines neuen Mietvertrages vereinbarter Mietzins.
Anlagewert, Anlagekosten
1) Kaufpreis der Liegenschaft (Erwerbskosten), zuzüglich der bei der Handänderung
anfallenden Steuern, Gebühren, Spesen und
Provisionen.
2) Erstellungskosten (Gestehungskosten); Summe aus Bodenwert, Bauwert und Baunebenkosten.
Annuität
Regelmässige Zahlung in gleichbleibender Höhe, die sich aus Hypothekarzins-
und Amortisationsanteil zusammensetzt.
Assekuranzwert
Versicherungswert.
Attikawohnung
Wohnung in zurückversetztem oberstem Geschoss.
Ausbaugrad
Prozentuales Verhältnis zwischen der vorhandenen und der rechtlich zulässigen
Bruttogeschossfläche.
Ausbesserung, kleine, kleiner Unterhalt
Unterhaltsarbeit zur Beseitigung eines Mangels, der vom Mieter nach Ortsgebrauch
auf eigene Kosten beseitigt werden muss (Art.
259 OR), z.B. der Ersatz einer defekten Kochherdplatte oder eines Rolladengurtes.
Ausnützungsziffer (AZ)
Verhältnis zwischen Parzellenfläche und Bruttogeschossfläche; definiert die
maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks.
Beispiel: Bei einer Parzellenfläche von 1000 m2 und einer Ausnützungsziffer
von 0,6 darf die Bruttogeschossfläche 600 m2 nicht
überschreiten.
Auszug, vorzeitiger
Beendigung eines Mietverhältnisses vor Ablauf der Kündigungsfrist. Der Mieter
muss ein Begehren um vorzeitige Vertragsauflösung an
den Vermieter richten. Der Vermieter muss dem Begehren entsprechen, wenn der
Mieter einen zahlungsfähigen und zumutbaren
Ersatzmieter stellen kann.
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- B -
Bauerwartungsland
Unerschlossenes Land ausserhalb der Bauzone, das seiner Lage nach in absehbarer
Zeit als Bauland in Betracht kommt.
Baugespann
Stangen mit Winkellatten; soll die künftige Gestalt und Ausdehnung einer projektierten
Baute für jedermann erkenntlich darstellen.
Bauherr
Auftraggeber einer Bauinvestition; bestellt beim Unternehmer ein Bauwerk.
Baukostenindex (BKI)
Zahlenreihe, die teuerungsbedingte Veränderungen der Erstellungskosten von Mehrfamilienhäusern
beschreibt. Indexzahlen werden von den statistischen Ämtern der Städte Bern
und Zürich und der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern halbjährlich mit Stichtag
1. April und 1. Oktober sowie vom Statistischen Amt des Kantons Genf jährlich
mit Stichtag 1. April veröffentlicht.
Baukredit
Kontokorrentkredit zur Abwicklung der während der Bauzeit anfallenden Zahlungen;
ist in der Regel 1/2 Prozentpunkt höher verzinslich als eine Hypothek. Nach
Fertigstellung des Gebäudes wird der B. konsolidiert, d.h. in eine zinsgünstigere
Hypothek umgewandelt. Viele unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten
vereinfachen die Auswahl nicht unbedingt. Mit einer neutralen
Finanzberatung erhalten Sie aber einen objektiven Überblick über alle für Sie
entscheidenden Möglichkeiten.
Baulandanalyse
Fachmännische Beurteilung über ein vorhandenes Baugrundstück. Mit einer Bauanalyse
beschaffen Sie sich wichtige Parameter für die Kostenkalkulation Ihres
Neubauprojektes. So wird auch der Erschliessungsgrad festgestellt, alle
Zuleitungen mit den individuellen Anschlussgebühren, Wegrechte,
Perimeterzahlungen an Quartiergemeinschaften etc. Zusätzlich wird geprüft, ob
die Geologie der Parzelle zu baulichen Mehrkosten führen kann.
Baulinie
Definiert den Abstand, den ein Neubau gegenüber Verkehrsflächen und öffentlichen
Anlagen zu wahren hat.
Baumassenziffer
Volumenziffer, Das Baureglement gibt eine maximale Baumassziffer vor, welche
besagt, wie gross maximal das zu erstellende Gebäude werden darf.
Baunebenkosten
Bestandteile des Anlagewertes, die nicht bereits im Bodenwert oder Bauwert enthalten
sind; z.B. Garten- und Kanalisationsarbeiten, Architektenhonorare, während der
Bauzeit anfallende Zinsen und Versicherungsprämien sowie Handänderungssteuern,
Spesen und Provisionen.
Baurecht
1) Befugnis auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten.
2) Summe der Rechtsnormen zur Regelung der Bautätigkeit (öffentliches Baugesetz).
Bausparen
1) Steuerbegünstigtes Ansparen von Eigenkapital zwecks Erwerb selbstgenutzten
Wohneigentums, beispielsweise im Rahmen der freiwilligen, gebundenen Selbstvorsorge
(3. Säule).
2) Zweckgebundenes Banksparen auf einem Bausparkonto. Bei Verwendung der Spargelder
für den Eigenheimerwerb gewähren die Banken einen Zinsbonus und/oder befristete Hypothekarzinsermässigungen.
Bauwert
1) Erstellungswert des Gebäudes gemäss den Bauabrechnungen der Handwerker und
Bauunternehmer.
2) Realwertschätzung des Gebäudes; das mit den für Neuerstellungen üblichen
Kubikmeterpreisen bewertete Gebäudevolumen, abzüglich der seit der Erstellung
eingetretenen Altersentwertung.
Belastungsgrenze, Pfandbelastungsgrenze (Prozentualer) Anteil des Liegenschaftswertes,
der hypothekarisch belehnt werden darf.
Belegungsdichte
Zahl der Bewohner je besetzte Wohnung; gemäss eidg. Volkszählung 1990 gesamtschweizerisch
durchschnittlich 2,4 Personen.
Belehnungsgrenze
(Prozentualer) Anteil des Anlagewertes, den Banken und andere Kreditgeber mittels
Hypothekarkrediten zu finanzieren bereit sind.
Betriebskosten
Öffentliche Abgaben, Versicherungskosten, Hauswartungskosten sowie Heizungs-
und Warmwasserkosten. B. fallen im Unterschied zu Unterhaltskosten regelmässig
in jeder Abrechnungsperiode an und meist in nur wenig veränderlicher Höhe.
Bewirtschaftungskosten
Sammelbegriff für die Betriebskosten, die Unterhaltskosten, die Abschreibungen
und die Risikoprämie.
Bodenwert, Landwert
Verkehrswert des unüberbauten Bodens. Bei überbauten Grundstücken wird der B.
aus der Differenz von Bauwert- und Ertragswertschätzung ermittelt (Methode der
Rückwärtsrechnung). Daneben findet auch die Lageklassenmethode Anwendung. Sie
beruht auf der Beobachtung, dass Liegenschaften mit übereinstimmenden Lagemerkmalen
annähernd das gleiche Verhältnis von B. und Bauwert aufweisen. Durch Zuweisung
des Grundstücks zu einer Lageklasse und Schätzung des Bauwertes kann auf den
B.
geschlossen werden.
Bruttogeschossfläche (BGF)
Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen einschliesslich der Mauer-
und Wandquerschnitte, abzüglich aller nicht dem Wohnen und nicht dem Arbeiten
dienenden und hierfür nicht verwendbaren Flächen.
Bruttorendite (BR)
Rendite einer Liegenschaft.
Bruttowohnfläche
Fläche sämtlicher innerhalb einer Wohnung liegender Wohnräume, Nebenräume, Gänge
und Treppen; nicht aber ausserhalb liegende Flächen, wie Treppenhäuser, Terrassen
und offene Balkone sowie nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume.
Buchwert
Der um den Betrag der periodischen Abschreibungen herabgesetzte Anlagewert (Anschaffungswert);
Wert der Liegenschaft in der Bilanz.
- C -
(kein Eintrag)
- D -
Depot, Kaution, Sicherheitsleistung
Vom Mieter hinterlegter Betrag in Geld. Das D. darf drei Monatsmietzinse nicht
übersteigen und muss zum üblichen Zinsfuss für Spareinlagen verzinst werden
(Art. 257e OR).
Dienstbarkeit, Servitut
Im Grundbuch vorgemerkte Belastung eines Grundstücks zugunsten einer Person
(Wohnrecht, Nutzniessung) oder zugunsten eines anderen Grundstücks (z.B. Wegrecht).
Die im Grundbuch eingetragenen "Dienstbarkeiten" können sowohl ein
Recht (mit "R" bezeichnet) wie auch eine Last (mit "L" bezeichnet),
darstellen.
Duplex-Wohnung, Maisonette-Wohnung
Wohnung auf zwei Stockwerken.
- E -
Eigenkapital (EK), risikotragendes Kapital
Differenz zwischen Liegenschaftswert (Verkehrswert oder Anlagewert) und Fremdkapital.
Nach der Standartfinanzierung einer Bank sollte das EK mindestens 20% der Anlagekosten
betragen. Zusammen mit der 1. Hypothek (65%) und der 2. Hypothek (15) sind dann
die gesamten Anlagekosten (100%) zusammen.
Eigenmietwert
Steueramtlich festgesetzter Mietwert einer vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnung;
Teil der Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung.
Eigentum
Umfassendes Nutzungs- und Verfügungsrecht über eine Sache. "Wer Eigentümer einer
Sache ist, kann in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben
verfügen. Er hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszuverlangen
und jede ungerechtfertigte Einwirkung abzuwehren" (Art. 641 ZGB) . Das Eigentum
an einem Grundstück beinhaltet insbesondere das Recht, es zu bebauen, es zu
verkaufen, anderen Rechte daran einzuräumen, es zu vermieten, zu verpachten
und zu vererben.
Ersatzmieter
Tritt anstelle des bisherigen Mieters in ein bestehendes Mietverhältnis ein.
Will der bisherige Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist
beenden, muss er ein Begehren um vorzeitige Vertragsauflösung an den Vermieter
richten. Der Vermieter hat dem Begehren zu entsprechen, wenn der Mieter einen
zahlungsfähigen und zumutbaren Ersatzmieter stellen kann.
Erschliessung
Schaffung der Infrastruktur für die Überbauung eines Grundstücks
Fein-E., Anschluss der einzelnen Grundstücke an die Hauptstränge der Erschliessungsanlagen.
Grob-E., Versorgung eines zu überbauenden Gebiets mit den Hauptsträngen der
Erschliessungsanlagen, namentlich Wasser-, Energieversorgungs- und Abwasserleitungen
sowie mit Strassen und Wegen. Eine Parzelle gilt grundsätzlich als erschlossen,
wenn mindestens auf der übernächsten Parzelle diese Anschlüsse vorzufinden sind.
Ertragswert
Liegenschaftsschätzung auf der Basis der Mieterträge. Ertragswertmethode: Der
E. wird durch Division des jährlichen Mietertrages (oder des Mietwertes) mit
einem angemessenen Kapitalisierungszinsfuss berechnet. Der Kapitalisierungszinsfuss
liegt bei Mehrfamilienhäusern je nach Art und Alter des Gebäudes 2-3 Prozentpunkte
über dem aktuellen Zinsfuss für 1. Hypotheken.
Barwertmethode: Der E. wird durch Aufsummierung aller auf den Zeitpunkt der
Schätzung abgezinsten künftigen Nettomieterträge einer Liegenschaft bestimmt.
Etage
Stockwerk.
- F -
Fahrnis, Fahrhabe, Mobilie
Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist und seine räumliche Lage
beliebig verändern kann.
Feinerschliessung siehe Erschliessung
Festzinshypothek
Hypothekarkredit mit fixem Zinssatz und fester Laufzeit von in der Regel zwischen
2 und 10 Jahren. Der Kreditnehmer sichert sich gegen das Risiko von Zinserhöhungen
ab, kann dafür aber auch nicht von allfälligen Zinssenkungen profitieren.
Formular, kantonal genehmigtes, amtliches
Der Vermieter muss dem Mieter Mietzinserhöhungen und Begehren um andere Vertragsänderungen
sowie Kündigungen auf einem vom Kanton genehmigten (amtlichen) Formular mitteilen,
andernfalls sind die Mitteilungen nichtig.
Fremdkapital (FK)
Schulden; Verbindlichkeiten des Eigentümers gegenüber Banken und anderen Gläubigern
in Form von Hypothekarkrediten und Darlehen.
- G -
Generalunternehmer (GU)
Bauunternehmer; übernimmt als alleiniger Vertragspartner des Bauherrn die Gesamtverantwortung
für die Ausführung von Bauten. Er garantiert Qualität, Termin und Preis.
Gesamteigentum
"Haben mehrere Personen, die durch Gesetzesvorschrift oder Vertrag zu einer
Gemeinschaft verbunden sind, eine Sache kraft ihrer Gemeinschaft zu Eigentum,
so sind sie Gesamteigentümer, und es geht das Recht eines jeden auf die ganze
Sache" (Art. 652 ZGB).
Geschoss
Horizontaler Gebäudeabschnitt; auf der gleichen Ebene angeordnete Räume eines
Bauwerks.
Erd-G., Parterre.
Voll-G., erstreckt sich über die gesamte Gebäudegrundfläche.
Gewinn
Saldo aus Ertrag und Aufwand. Ein negativer Saldo entspricht einem Verlust.
Der G. stellt die Belohnung für eingegangene unternehmerische Risiken dar. Die
Aussicht auf G. ist die zentrale Triebfeder wirtschaftlichen Handelns.
Groberschliessung
siehe Erschliessung.
Grundbuch
Amtliches Verzeichnis der an Grundstücken bestehenden Rechte und Pflichten.
"Das G. besteht aus dem Hauptbuch und den das Hauptbuch ergänzenden Plänen,
Liegenschaftsverzeichnissen, Belegen und Liegenschaftsbeschreibungen und dem
Tagebuche" (Art.942 ZGB).
Grundeigentum
Eigentum an Grundstücken.
Grundpfandrecht
Sammelbegriff für Grundpfandverschreibungen (Hypotheken), Schuldbriefe und Gülten. Die
Bank sichert sich mit einem Eintrag im Grundbuch, dass das Haus nur nach der
Rückzahlung einer allfälligen Hypothek veräussert werden kann. Die Löschung
dieses Rechtes wird erst vorgenommen, wenn die Bank (Hypothekargeberin) die
Rückzahlung des Hypothekardarlehens bestätigt.
Grundpfandverschreibung
Handänderung einer Liegenschaft mit Eröffnung einr Hypothek.
Grundstück
Festbegrenzter Teil der Bodenfläche, mit oder ohne Bauten. Das Schweizerische
Zivilgesetzbuch zählt neben den Liegenschaften auch Miteigentumsanteile (einschliesslich
Stockwerkeigentum), Bergwerke oder selbständige und dauernde Rechte (z.B. das
Baurecht) zu den Grundstücken (Art. 943 ZGB).
Grundstückgewinnsteuer
Kantons- und/oder Gemeindesteuer auf der Differenz zwischen dem Verkaufserlös
und den Anlagekosten von Grundstücken. Verkaufsaufwendungen können in einem
gewissen Umfang auch vom Verkaufserlös in Abzug gebracht werden.
Gült
Grundpfandrecht; verkehrsfähige Forderung, für die nur das Grundstück haftet.
Güterschatzung
Steuerwert.
- H -
Handänderungssteuer, -gebühr
Abgabe für die Vornahme der Rechtshandlung, durch welche Eigentum an Grundstücken
übertragen wird; hat sich geschichtlich aus der Notariatsgebühr und Grundbuchtaxe
entwickelt; wird teils vom Kanton, teils von den Gemeinden erhoben. Üblicherweise
werden diese von Verkäufer und Käufer je zur Hälfte bezahlt.
Heimfall
Am Ende der Baurechtsdauer geht das Eigentum an einem im Baurecht errichteten
Bauwerk auf den Grundeigentümer über. Der Grundeigentümer hat dem Bauberechtigten
eine angemessene Entschädigung (Heimfallentschädigung) zu leisten.
Heizgradtage (HGT), Heizgradtagzahl
Temperaturkennzahl, die Rückschlüsse auf klimabedingte Veränderungen des Heizenergieverbrauchs
gestattet; dient der Kontrolle des Heizungsbetriebs. Die H. werden monatlich
von der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt (SMA) gemäss SIA-Norm 381/3
berechnet.
Hypothek, Grundpfandverschreibung
1) Im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht auf einem Grundstück, das den Gläubigern
zur Sicherung ihrer Forderungen gegenüber dem Grundeigentümer dient.
2) Grundpfandkredit; grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen.
Hypothek, variable, konventionelle, weitverbreiteter Grundpfandkredit mit variablem
Zinssatz und mit kurzer, meist sechsmonatiger Kündigungsfrist. Aufgrund der
kurzen Kündigungsfrist kann der Hypothekarzinssatz rasch an veränderte Kapitalmarktbedingungen
angepasst werden. H. können in mehreren Rängen begründet werden, die sich hinsichtlich
Verzinsung und Art der Amortisation unterscheiden.
1. Hypothek, macht ungefähr zwei Drittel des Anlagewerts der Liegenschaft aus,
ist in der Regel nicht amortisationspflichtig.
2. Hypothek, ist meist innert 15 bis 25 Jahren zu tilgen und ist in der Regel
1/2 bis 1 Prozentpunkt höher verzinslich als die 1. Hypothek.
- I -
Immobilie
Liegenschaft.
Immobilienfonds
Gemeinschaftliche Kapitalanlage in Liegenschaften, die von einer Fondsleitung
nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird.
Indexklausel
Vertragliche Vereinbarung, wonach die Anpassung des Mietzinses an veränderte
wirtschaftliche Rahmenbedingungen einem Index folgt. Indexklauseln sind nur
gültig, wenn der Mietvertrag für mindestens fünf Jahre abgeschlossen wird und
als Index der Landesindex der Konsumentenpreise vorgesehen wird (Art. 269b OR).
Die Mietzinserhöhung darf die Zunahme des Landesindexes
der Konsumentenpreise nicht übersteigen (Art. 17 VMWG).
Instandhaltung, Wartung
Periodisch durchgeführte Kontrolle, Pflege, vorsorglicher Ersatz von Gebäudeteilen
und Teilen der Haustechnik.
Instandstellung, Instandsetzung
Renovation.
Institutionelle Anleger
Grossinvestoren mit regelmässigem Anlagebedarf; im Immobiliensektor vor allem
Versicherungen, Pensionskassen, Vorsorgestiftungen und Anlagefonds.
Investition, werterhaltende, Unterhalt
Massnahmen am Gebäude und seiner Ausstattung, die der Erhaltung des zum vorausgesetzten
Gebrauch geeigneten Zustandes derMietsache dienen.
Investition, wertvermehrende, Modernisierung
Verbesserungen an der Mietsache durch neue, bisher nicht vorhandene Einrichtungen;
Massnahmen am Gebäude und seiner Ausstattung, die über die Erhaltung des zum
vorausgesetzten Gebrauch geeigneten Zustandes der Mietsache hinausgehen.
- J -
(kein Eintrag)
- K -
Kapital, risikotragendes
Eigenkapital.
Kapitalisierungsfaktor
Kehrwert des Kapitalisierungszinsfusses.
Kapitalisierungszinsfuss
Zinssatz, mit dem der Jahresmietertrag aufgezinst (kapitalisiert) wird, um den
Ertragswert zu schätzen.
Kapitalkosten Hypothekar- und Darlehenszinsen für das in einer Immobilie
investierte Fremdkapital sowie kalkulatorische Zinsen für das vom Eigentümer
eingebrachte Eigenkapital.
Kataster
1) Grundstückverzeichnis.
Katasterplan, Grundbuchplan, vom Grundbuchgeometer nachgeführte Karte, auf der
die Parzellen, Gebäude, Strassen usw. verzeichnet sind.
2) Steuerregister.
Katasterschatzung, Katasterwert, steueramtliche Grundstückschätzung (Kantone
Luzern, Solothurn, Basel-Landschaft).
Kaufkraftsicherung
Teuerung auf dem risikotragenden Kapital.
Kaufsrecht, Kaufoption Recht, aber nicht Pflicht, ein Grundstück zu einem
späteren Zeitpunkt zu den im voraus festgelegten Konditionen, namentlich dem
abgemachten Kaufpreis, zu erwerben.
Kaution
Depot.
Konsolidierung
Umwandlung eines Baukredits in eine Hypothek.
Konsortium
Arbeitsgemeinschaft von Unternehmern, die sich im gleichen Werkvertrag zur Ausführung
von Bauarbeiten verpflichten.
Konsumentenpreisindex
Landesindex der Konsumentenpreise.
Kostenmiete
Ordnungspolitisches Prinzip, wonach der Mietpreis den Rahmen der kostendeckenden
Brutto-Rendite nicht überschreiten darf und Mietzinserhöhungen mit entsprechenden
Kostensteigerungen begründet werden müssen.
Kündigung
Mitteilung über die Auflösung eines Vertragsverhältnisses. Bei Mietverhältnissen
mit unbestimmter Dauer ist die K. nur auf einen ortsüblichen K.-Termin hin zulässig,
falls der Mietvertrag keine andere Regelung vorsieht (Ausnahme: Auszug, vorzeitiger).
- L -
Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
Die Zahlenreihe widerspiegelt die Preisentwicklung der für die privaten Haushalte
bedeutsamen Waren und Dienstleistungen. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS)
monatlich veröffentlichte Indexzahl gibt Aufschluss darüber, in welchem Umfang
die Lebenshaltung infolge von Preisveränderungen, aber unbeeinflusst durch Änderungen
im Konsumverhalten oder durch Veränderungen
der Güterqualitäten teurer oder billiger geworden ist.
Landwert
Bodenwert.
Leerwohnungsziffer
Prozentuales Verhältnis der Leerwohnungen zum Gesamtwohnungsbestand. Als leerstehende
Wohnungen gelten alle bewohnbaren, unbesetzten Wohnungen und Einfamilienhäuser,
die zu dauernder Vermietung oder zum Kauf angeboten werden. Die Zahl der Leerwohnungen
wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) jährlich mit Stichtag 1. Juni ermittelt.
Lex Friedrich, Furgler, von Moos
Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Das
Gesetz regelt, inwieweit Personen mit Wohnsitz im Ausland Grundstücke in der
Schweiz erwerben dürfen.
Liegenschaft
Bebaute oder unbebaute Bodenparzelle (Grundstück).
Liegenschaftsaufwand
Gemäss handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Bestimmungen erfasster Wert
der im Rahmen der Nutzung einer Immobilie verbrauchten Güter und Dienstleistungen.
Zum L. zählen der Fremdkapitalzins, der Betriebsaufwand, der Unterhaltsaufwand
und die Abschreibungen. Vertraglich ausgeschiedene Nebenkosten und kalkulatorische
Liegenschaftskosten stellen keinen L. dar.
Liegenschaftskosten
Wert aller in einer Abrechnungsperiode für die Bereitstellung von Wohn- und
Geschäftsraum verbrauchten Güter und Dienstleistungen, einschliesslich der auf
dem Grundstück lastenden Objektsteuern (Liegenschaftssteuern). Kalkulatorische
L. sind Kosten, die keine Entsprechung beim Liegenschaftsaufwand finden. Es
handelt sich um die Eigenkapitalzinsen, den Unternehmerlohn und die Risikoprämie.
Diese Kosten müssen aus dem Gewinn gemäss buchhalterischer Erfolgsrechnung gedeckt
werden.
Liegenschaftssteuer, Grundsteuer
Wird in 14 Kantonen zusätzlich zur Vermögens- bzw. Kapitalsteuer auf dem Grundeigentum
erhoben.
Liquidationswert, Liquidationserlös Verkehrswert einer Liegenschaft anlässlich
einer Zwangsverwertung oder eines Notverkaufs.
- M -
Maisonette-Wohnung, Duplex-Wohnung
Wohnung auf zwei Stockwerken.
Marktmiete
Ordnungspolitisches Prinzip, wonach die Mietpreisbildung im freien Wechselspiel
von Angebot und Nachfrage am Wohnungsmarkt erfolgt.
Miete
Zeitweise Überlassung einer Sache gegen die Entrichtung eines Mietpreises. Die
gesetzlichen Bestimmungen über die M. sind im Schweizerischen Obligationenrecht
(Art. 253 ff. OR) und in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und
Geschäftsräumen (VMWG) geregelt.
Mietertrag
Aufgrund handelsrechtlicher Bestimmungen ermittelter Wert der mit der Vermietung
erbrachten Leistung. Der M. (=Bruttomietertrag) entspricht dem vertraglich vereinbarten
Mietpreis abzüglich Nebenkosten, geschmälert um Zahlungsausfälle infolge Illiquidität
oder mangelnder Zahlungsbereitschaft des Mieters.
Netto-M., wird aus dem Mietertrag abzüglich der Fremdkapitalzinsen, des Betriebsaufwandes,
des Unterhaltsaufwandes, jedoch ohne Abzug der Abschreibungen, der Eigenkapitalzinsen,
des Unternehmerlohns und der Risikoprämie berechnet.
Mietpreis, Mietzins
Entgelt, das der Mieter dem Vermieter für die Überlassung der Mietsache schuldet.
Brutto-M., Mietpreis einschliesslich allfälliger, gesondert berechneter Nebenkosten.
Netto-M., Mietpreis abzüglich Nebenkosten. Orts- oder quartierüblicher M., Vergleichsmiete,
anhand einer Auswahl von Wohnungen oder Geschäftsräumen, die einander hinsichtlich
Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode entsprechen, ermittelter Mietpreis.
Mietpreisindex
Zahlenreihe, die Veränderungen der Wohnungsmietpreise beschreibt. Der vom Bundesamt
für Statistik (BFS) quartalsweise berechnete Index der Wohnungsmiete geht als
Teilindex in die Berechnung des Landesindexes der Konsumentenpreise ein.
Mietpreiskataster
Verzeichnis der orts- oder quartierüblichen Mietpreise.
Mietvertrag, paritätischer
Zwischen Vermieter- und Mieterverbänden ausgehandelter und gemeinschaftlich
herausgegebener Mustervertrag. Ist grundsätzlich an keine Form gebunden,
ist auch mündlich gültig.
Mietwert
Summe der auf Dauer erzielbaren Mieterträge eines Jahres. Der M. weicht vom
aktuellen Jahresmietertrag ab, sofern bei der Neuvermietung am Wohnungsmarkt
ein auf Dauer höherer Mietpreis erzielt werden könnte.
Mietzins
Mietpreis.
Minimalsteuer
Wird in einigen Kantonen auf dem Grundeigentum erhoben, sofern die ordentlichen
Einkommens- oder Kapitalsteuern einen Mindestbetrag unterschreiten.
Miteigentum
"Haben mehrere Personen eine Sache nach Bruchteilen und ohne äusserliche Abteilung
in ihrem Eigentum, so sind sie Miteigentümer" (Art. 646 ZGB).
Mobilie
Fahrnis, Fahrhabe.
Modernisierung
Investition, wertvermehrende.
- N -
Nebenkosten (NK)
Sind für vertraglich vereinbarte Leistungen des Vermieters zu entrichten, die
nicht bereits im Mietzins inbegriffen sind; z.B. die Kosten für Heizung, Warmwasser,
Treppenhausreinigung, Hausbetreuung, Allgemeinstrom, Wasser/Abwasser, Serviceabonnement
für
Waschautomaten und Tumbler, Kehrichtabfuhr, Gartenunterhalt, Gebäudeversicherung
und Verwaltung. N. werden vom Mieter für eine Abrechnungsperiode durch Pauschalbeträge
abgegolten oder durch Akontozahlungen vorgeschossen. Die N. müssen den tatsächlichen
Aufwendungen entsprechen (Art. 257b OR). Bei der Pauschalierung muss der Vermieter
auf Durchschnittswerte dreier Jahre abstellen (Art. 4 VMWG).
Nettorendite (NR)
Rendite.
Neuwert
Versicherungswert; Betrag, der für die Erstellung eines neuwertigen Gebäudes
gleicher Art, gleicher Grösse und gleichen Ausbaus erforderlich ist. Der N.
wird regelmässig der Bauteuerung angepasst. Die Altersentwertung des Gebäudes
findet keine Berücksichtigung.
Niveauland
Spezialisierte Gesellschaft für alle Belange im Landverkauf. Unterstützt Baulandbesitzer
und Erbengemeinschaften mit der Teilung und Verkauf von Grundstücken. Berät
und plant Erschliessungen. Hat sich auf ein marktorientiertes Verkaufssystem
spezialisiert. Arbeitet mit vielen anderen Agenturen zusammen.
Nutzniessung, Niessbrauch
Gibt dem Berechtigten den vollen Genuss an einem fremden Vermögenswert.
- O -
Orts- oder Quartierüblichkeit, Orts- und Quartierüblichkeit
Mietpreis, Mietzins, orts- oder quartierüblicher.
- P -
Pacht
Zeitweise Überlassung einer nutzbaren Sache (z.B. landwirtschaftliches Grundstück,
Hotel, Betrieb) oder eines nutzbaren Rechts (z.B. Fischereirecht) zum Gebrauch
und zum Bezug der Früchte oder Erträgnisse gegen Entrichtung eines Pachtzinses.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die P. sind im Schweizerischen Obligationenrecht
(Art. 275 ff. OR) und in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und
Geschäftsräumen (VMWG) geregelt.
Pachtzins
Entgelt für die Pacht.
Parterre, Erdgeschoss
Zu ebener Erde gelegener Gebäudeabschnitt Hoch-P., eine halbe Treppe über dem
Erdboden gelegenes Geschoss.
Perimeterbeitrag
Rückvergütung von Erschliessungskosten an das Gemeinwesen. Achtung: Es gibt
Baulandparzellen, die als vollerschlossen verkauft werden, bei der Erstellung
von Bauten wird dann erst ein Perimeterbeitrag erhoben (von Gemeinde oder privaten
Vorfinanzierer) Mit Perimeterbeiträgen beteiligt sich der Grundstückbesitzer
an gemeinsam erstellten Anlagen, meist Erschliessungen die dann vielleicht erst
beim Bebauuen des Grundstückes fällig werden.
Pfandbelastungsgrenze
Belastungsgrenze.
Promotor
Initiant einer Bauinvestition, ohne Absicht, die Immobilie auf Dauer im Eigentum
zu halten.
- Q -
(kein Eintrag)
- R -
Rahmenmietvertrag
Zwischen Vermieter- und Mieterverbänden ausgehandelter und vom Bund allgemeinverbindlich
erklärter Mietvertrag.
Rang
Bestimmt die Reihenfolge, in der die Pfandgläubiger im Falle der Pfandverwertung
aus dem Liquidationserlös befriedigt werden.
Realwert, Sachwert, Substanzwert
Anlagewert abzüglich der seit der Erstellung bzw. dem Kauf eingetretenen Altersentwertung
des Gebäudes. Die seit dem Kauf oder der Erstellung eingetretene Bauteuerung
sowie Wertänderungen des Bodens werden in die Schätzung einbezogen. Der R. entspricht
dem Wiedererstellungswert der Liegenschaft in dem qualitativen Zustand, in dem
sie sich im Zeitpunkt der Schätzung befindet.
Rendite
Verhältnis von periodischem Ertrag zu investiertem Kapital; Rentabilitätskennziffer.
Brutto-R. (BR), prozentuales Verhältnis von jährlichem Mietertrag zum Anlagewert.
Kostendeckende Brutto-R. (KBR), wird berechnet, indem statt des jährlichen Mietertrags
der jährliche kostendeckende Mietpreis gemäss Liegenschaftskostenrechnung in
obige Formel eingesetzt wird. Bei Einfamilienhäusern liegt die kostendeckende
Brutto-R. erfahrungsgemäss um 1-2 Prozentpunkte, bei Mehrfamilienhäusern um
2-3 Prozentpunkte über dem aktuellen Zinssatz für 1. Hypotheken.
Netto-R. (NR), prozentuales Verhältnis von jährlichem Nettomietertrag zum Eigenkapital.
Renovation, Instandsetzung, Instandstellung
Massnahmen zur Behebung von Mängeln, die durch Abnutzung oder Witterungseinflüsse
entstanden sind; Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines Gebäudes
oder von Teilen davon.
Risikoprämie
Bestandteil des Mietpreises, der zur Deckung von Verlusten aus Wohnungsleerständen
und Mietzinsausfällen dient.
Rückkaufsrecht
Recht des Verkäufers, eine Liegenschaft zu den im voraus festgelegten Bedingungen
zurückzukaufen.
- S -
Sachwert
Realwert.
Sanierung
1) Umfassender Umbau und Modernisierung einer Liegenschaft zwecks Wiederherstellung
der Rentabilität.
2) Beseitigung der durch unterlassenen Unterhalt eingetretenen übermässigen
Altersentwertung.
3) Abriss und anschliessender Wiederaufbau eines Gebäudes, eines Häuserblocks,
eines Quartiers.
Schlichtungsbehörde, Schlichtungsstelle Aus Vertretern der Vermieter und
Mieter paritätisch zusammengesetztes Gremium, das bei Mietstreitigkeiten eine
Einigung
zwischen den Parteien anstrebt.
Schuldbrief
Grundpfandrecht; verkehrsfähige Forderung, für die das Grundstück und der Schuldner
mit seinem persönlichen Vermögen haften.
Servitut
Dienstbarkeit.
Sicherheitsleistung
Depot.
Sperrfrist
Zeitlich begrenztes Veräusserungsverbot für Grundstücke.
Staffelmiete
Vertragliche Vereinbarung, wonach sich der Mietpreis periodisch um einen frankenmässig
festgelegten Betrag erhöht. Der Mietvertrag muss für mindestens drei Jahre abgeschlossen
werden (Art. 269c OR).
Steuerwert, Katasterwert, Güterschatzung, amtlicher Wert Liegenschaftsschätzung
gemäss kantonalem Steuergesetz. Die Schätzung dient als Bemessungsgrundlage
für die Vermögenssteuer,die Liegenschaftssteuer, die Minimalsteuer, die Erbschafts-
und Schenkungssteuer oder - über die Berechnung des Eigenmietwerts für die Einkommenssteuer.
Stockwerk, Etage
1) Synonym für Geschoss.
2) Eines der über dem Parterre gelegenen Geschosse.
Stockwerkeigentum (StWE)
Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht
gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschlieslich zu benutzen und innen auszubauen
(Art. 712a ZGB). 1965 eingeführte Sonderform des Miteigentums.
Submission
Öffentliche Ausschreibung zwecks Vergabe von Bauarbeiten an denjenigen, der
das günstigste Angebot abgibt.
Substanzwert
Realwert.
- T -
Teuerung auf dem risikotragenden Kapital, Kaufkraftsicherung
Schutz des in einer Liegenschaft investierten Eigenkapitals vor der Geldentwertung
. Gemäss Mietrecht sind Mietzinserhöhungen inder Regel nicht missbräuchlich,
wenn sie lediglich die Teuerung auf dem risikotragenden Kapital ausgleichen
(Art. 269a lit. e OR).Eine mit dem Teuerungsausgleich begründete Mietzinserhöhung
darf 40% des seit der letzten Mietzinsanpassung zu verzeichnenden
Anstiegs des Landesindexes der Konsumentenpreise nicht übersteigen (Art. 16
VMWG).
Tilgung
Amortisation. Rückzahlung der Hypothek. Die Bank verlangt als erstes die Rückzahlung
der 2. Hypothek. die 1. Hypothek muss in den meisten Fällen nicht zurückbezahlt
werden.
Totalunternehmer (TU)
Bauunternehmer; übernimmt als alleiniger Vertragspartner des Bauherrn die Gesamtverantwortung
für die Planung und Ausführung von Bauten; garantiert Qualität, Termin und Preis.
Der T. übernimmt im Gegensatz zum Generalunternehmer auch die Aufgabe des Architekten.
- U -
Überbauungsziffer
Verhältnis zwischen der Gebäudegrundfläche und der Grundstücksfläche; definiert
die maximal zulässige Überbauung eines Grundstücks.
Überholungen, umfassende Massnahmen am Gebäude, die neben wertvermehrenden
reglmässig auch umfangreiche werterhaltende Investitionen beinhalten. Eine umfassende
Ü. liegt vor, wenn mehrere Teile der Gebäudehülle oder des Gebäudeinneren gleichzeitig
erneuert werden.
Gemäss Mietrecht dürfen 50 bis 70% der Kosten auf die Mietpreise überwälzt werden
(Art. 14 VMWG).
Umbau
In aller Regel bewilligungspflichtige bauliche Veränderung, durch die eine neue
Raumaufteilung oder anders nutzbare Räume geschaffen werden.
Umsatzmiete
Bemessung der in Abhängigkeit vom Geschäftsverlauf des Mieters.
Unterhalt
Aufrechterhaltung des zum vorausgesetzten Gebrauch geeigneten Zustands einer
Liegenschaft.
Kleiner U., Ausbesserung, kleine Unterhaltskosten
Fallen bei der Beseitigung der durch Abnutzung und Witterungseinwirkung hervorgerufenen
baulichen Mängel an. U. entstehen im Unterschied zu Betriebskosten mehrheitlich
unregelmässig und meist in stark schwankender Höhe.
Untermiete
Weitervermietung einer Wohnung oder von Teilen davon durch den Mieter an einen
Dritten.
- V -
Verbesserung, wertvermehrende
Investition, wertvermehrende.
Vergleichsmiete
Mietpreis, orts- oder quartierüblicher.
Verkehrswert, Kaufpreis/Verkaufspreis
Preis, der für eine Liegenschaft tatsächlich erzielt wurde oder unter normalen
Verhältnissen voraussichtlich hätte erzielt werden können. In der Praxis der
Liegenschaftsschätzung wird der V. überbauter Grundstücke aus den unabhängig
voneinander errechneten Grössen Realwert und Ertragswert bestimmt. Bei Einfamilienhäusern
wird dem Realwert, bei Mehrfamilienhäusern dem Ertragswert
mehr Gewicht beigemessen. Versicherungswert, Assekuranzwert Gebäudeschätzung
zwecks Bestimmung der Feuerversicherungsprämien und der Versicherungssumme im
Schadenfall. Der Wert des
Bodens wird nicht in den Versicherungswert einbezogen, da der Baugrund im Brand-
oder Elementarschadenfall nicht untergeht. Die meisten öffentlich-rechtlichen
Feuerversicherungsanstalten decken heute den Neuwert des Gebäudes. Nur selten
werden Gebäude zum Zeitwert versichert.
Volumenziffer, Baumassenziffer Verhältnis zwischen dem oberirdischen Gebäudevolumen
und der Grundstücksfläche; definiert die maximal zulässige Überbauung
eines Grundstücks.
Vorkaufsrecht
Recht, bei einem allfälligen späteren Verkauf statt eines Dritten in den Kaufvertrag
einzutreten.
Gesetzliches V., steht dem Vorkaufsberechtigten von Gesetzes wegen zu.
Limitiertes V., ist mit einem zum voraus fest bestimmten Kaufpreis ausgestattet. Sollte
immer im Grundbuch eingetragen werden.
- W -
Wert, amtlicher
Steuerwert.
Wohndichte
Zahl der Bewohner pro Wohnraum; gemäss eidg. Volkszählung 1980 gesamtschweizerisch
0,70 Personen.
Wohneigentümerquote, Wohneigentumsquote Anteil der Haushalte, die
Eigentümer ihrer Erstwohnung (Eigenheim, Eigentumswohnung) sind; gemäss eidg.
Volkszählung 1990 gesamtschweizerisch 31,3%. Erweiterte W., umfasst auch jene
Haushalte, die nicht Eigentümer ihrer Erstwohnung sind, aber über Eigentum an
Wohnungen (Zweit- und Ferienwohnungen, Mietwohnungen) verfügen; gemäss Mikrozensus
1986 gesamtschweizerisch rund 34%.
Wohneigentumsförderung
Massnahmen zwecks breiterer Streuung des selbstgenutzten Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentums. Das Postulat der W. ist in den Artikeln 34sexies und 34quater
der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) verankert. Der Bund erleichtert den
Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum u.a. durch Massnahmen im Rahmen des Wohnbau-
und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG).
Wohnrecht
Befugnis, in einem Gebäude oder Teilen desselben zu wohnen. Ein im Grundbuch
vorgemerktes W. bleibt bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen, ist jedoch
nicht auf andere Personen übertragbar.
Wohnung
Räume (auch einzelner Raum), die für die dauernde Unterkunft von Personen geeignet
und bestimmt sind.
- X -
(kein Eintrag)
- Y -
(kein Eintrag)
- Z -
Zeitwert, Versicherungswert
Neuwert abzüglich Wertminderungen, die infolge Alters, Abnutzung oder mangelnden
Unterhalts eingetreten sind.
Zins
Preis für die leihweise Überlassung von Kapital.
Mietzins, Entgelt für die (vorübergehende) Überlassung einer Mietsache zum Gebrauch.
Synonym Mietpreis. Der Mietzins für Wohnungen wird üblicherweise als frankenmässig
bezeichneter Betrag pro Monat und nicht als Zinssatz ausgewiesen. Beispiel:
Der Mietzins beträgt Fr. 1400.- monatlich. Der Mietzins für Geschäftsräume wird
üblicherweise in Franken pro Quadratmeter und Jahr ausgewiesen.
Zinssatz, Zinsfuss
Preis für die leihweise Überlassung von Kapital, ausgedrückt als Quote des Kapitals
(meist in Prozent) pro rata temporis (meist pro Jahr). Beispiel: Der Zinssatz
beträgt 5% pro Jahr.
Zinsstufenhypothek
Hypothekarkreditmodell, bei dem anfängliche Zinsermässigungen gegenüber dem
Satz für variable Hypotheken in späteren Jahren durch entsprechende Erhöhungen
ausgeglichen werden; mildert die finanzielle Anfangsbelastung unmittelbar nach
dem Erwerb.
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